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Soforthilfe zur Unwetterkatastrophe in Nordrhein-Westfalen

Freitag, 23. Juli 2021

Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe

Die Landesregierung stellt unbürokratische und schnelle Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen in Höhe von 200 Millionen Euro bereit. Das hat das Landeskabinett am Donnerstag, 22. Juli 2021, in einer Sondersitzung beschlossen.

Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern hat das Unwetter auch zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige getroffen. Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, kann für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Der Soforthilfe soll ein Aufbauprogramm folgen, es geht jetzt um eine schnelle Hilfe mit Bezug auf die gröbsten Schäden.

Ansprechpartner für Anträge von Unternehmen und Angehörigen freier Berufe sowie Landwirt*innen aus Troisdorf ist Fabian Wagner von der städtischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft TROWISTA. Kontaktdaten: E-Mail: wagnerf@trowista.de, Tel: 02241-89 602 13.

Die Antragsunterlagen stehen Ihnen unten als Download zur Verfügung.

Mehr Informationen  unter:

- Stadt Troisdorf: https://www.troisdorf.de/web/de/stadt_rathaus/Aktuelles/presse/pressemitteilungen.htm?selection=905&jahr=2021

- Landesregierung Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/soforthilfe

- IHK Bonn/Rhein-Sieg: https://www.ihk-bonn.de/index.php?id=3787

- Rhein-Sieg-Kreis: https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/aktuelle-themen/flut2021-hilfe-fuer-unternehmen.php