Logo TROWISTA
Troisdorfer Wirtschaftsförderung

Kaiserstraße 1a
53840 Troisdorf

Telefon: +49 2241 89 602 0

info@trowista.de

Informationen für Unternehmen im Umgang mit Coronavirus SARS-CoV-2

Donnerstag, 16. April 2020

Hilfreiche Links zu Unterstützungsangeboten und Ansprechpartnern

Der Corona-Virus stellt eine besondere Belastungsprobe dar. Dies gilt für die Bevölkerung, wie im besonderen Maße auch für Betriebe.

Wichtige Orientierungshilfen zu Themen, wie Kurzarbeitergeld, Liquiditätssicherung und arbeitsrechtlichen Fragestellungen finden Unternehmen grundsätzlich unter folgenden Links:

Rhein-Sieg Kreis

IHK Bonn/Rhein-Sieg

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Die Bundesregierung hat zudem ein weitreichendes Maßnahmenpaket erstellt, damit Arbeitsplätze gesichert und Unternehmen bei Liquiditätsengpässen unterstützt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Sonderseite mit Informationen geschaltet: https://www.wirtschaft.nrw/corona

Am Freitag, den 27.03.2020 ist auf dieser Seite das Online-Antragsverfahren für das Programm "NRW-Soforthilfe 2020" gestartet. Das Soforthilfeprogramm Corona des Bundes sieht für Kleinunternehmen direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro vor. Die Landesregierung stockt das Programm noch einmal auf und unterstützt über die NRW-Soforthilfe 2020 Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit 25.000 Euro. Konkret heißt dies: Kleinunternehmen, Angehörige der Freien Berufe, Gründern und Solo-Selbstständigen wird folgende Unterstützung zur Vermeidung von finanziellen Engpässen in den folgenden drei Monaten gewährt:

9.000 Euro: bis zu fünf Beschäftigte (Bundesmittel)
15.000 Euro: bis zu zehn Beschäftigte (Bundesmittel)
25.000 Euro: bis zu fünfzig Beschäftigte (Landesmittel)

Das rein digitale Antragsverfahren erfolgt einfach und unbürokratisch. Vor Antragsstellung empfehlen wir Ihnen, sich folgendes Erklärvideo anschauen: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/nrw-soforthilfe-2020/index.html

Damit Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige schnell an die dringend benötigte finanzielle Unterstützung kommen, können von Freitag, den 17. April an wieder Anträge auf NRW-Soforthilfe 2020 gestellt werden. Die korrekte Antragsseite kann ausschließlich über https://soforthilfe-corona.nrw.de aufgerufen werden.

Darüber hinaus sind auf der Website https://www.wirtschaft.nrw/corona Informationen im Überblick zu den Programmen der Bürgschaftsbank NRW sowie zur Kurzarbeit eingestellt. In Nordrhein-Westfalen stehen die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro pro Unternehmen) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) bereit, um Kredite zu besichern. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft. Es gibt Möglichkeiten der Entschädigung bei Quarantäne und Beteiligungskapital für Kleinunternehmen.

Das Service-Center der NRW.BANK berät unter 0211/91741 4800 zu Fördermitteln für Unternehmen.
Informationen zum Kurzarbeitergeld erhalten Sie über die Servicehotline für Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit:  0800/45555 20

Für Entschädigungsleistungen für Personalkosten bei von Quarantäne betroffenen Beschäftigten ist der Landschaftsverband Rheinland zuständig: LVR-Servicenummer: 0221/809-5444

Am 19. März 2020 fand der erste Wirtschaftsgipfel der Landesregierung Nordrhein-Westfalen während der Corona-Epidemie statt. Beim Wirtschaftsgipfel wurde ein Rettungsschirm in Höhe von 25 Milliarden Euro zugesagt. Näheres dazu hier
 
Um Ihnen die Suche nach ausgewählten Maßnahmen des Hilfspaketes zu erleichtern, nachfolgend auch dazu Links:
- Maßnahmenkatalog
- Antragsformular für die Beantragung von Steuererleichterungen

Sofern dem Unternehmen ein separater Vorauszahlungsbescheid vom Finanzamt vorliegt, soll das Finanzamt direkt kontaktiert werden, um in diesem Fall mögliche Änderungen zu beantragen. Sofern kein separater Vorauszahlungsbescheid vorliegt, können Unternehmen sich gerne direkt an das Steueramt der Stadt Troisdorf wenden

Ansprechpartnerinnen des Steueramts der Stadt Troisdorf:
Frau Wollert, Tel. 02241/900-242, Mail: wollertb@troisdorf.de und Frau Funk, Tel. 02241/900-243, Mail: funkn@troisdorf.de.

Der Bundestag hat am 27. März 2020  das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz–COVInsAG zur Aussetzung der Insolvenzantragsfrist für von Corona betroffene Unternehmen beschlossen. Einen Fachvortrag der Kanzlei Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater zu diesem Thema finden Sie hier zum Download.

Die TROWISTA steht Ihnen für weitere Informationen und Rückfragen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir unsere Beratungen bis auf weiteres ausschließlich telefonisch anbieten. Sie erreichen uns telefonisch unter 02241/806566 oder per E-Mail unter info@trowista.de.